Anwalt für Verkehrsrecht in Düren –
Sarah Rothkopf, Beratung und Vertretung vor Gericht
Langjährige Erfahrung im Straßenverkehrsrecht zu Ihrem Vorteil
Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes und komplexes Gebiet, das für alle Verkehrsteilnehmer – Kfz-Fahrer, Fußgänger und Radfahrer – von Bedeutung ist. Dieses Recht basiert sowohl auf Regelungen aus dem öffentlichen Recht als auch aus dem Privatrecht und betrifft daher Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ebenso wie Verkehrsstraftaten. Ob Bußgeldbescheid, Führerscheinentzug oder Schadensersatz – die Kanzlei Rothkopf in Düren unterstützt Sie kompetent und durchsetzungsstark.
In welchen Fällen sollten Sie unsere Anwälte kontaktieren?
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, ist ein schneller Rechtsbeistand entscheidend. Häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft oder lassen sich anfechten. Anwälte prüfen daher jedes Detail, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Auch bei schwerwiegenden Straftaten wie Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einer angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) biete ich Ihnen umfassende Unterstützung.
Zentrale Fragen im Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle und Schadensersatz
Ein Verkehrsunfall kann für die Beteiligten eine stressige und oft traumatische Erfahrung sein. In dieser schwierigen Situation entstehen zahlreiche Fragen:
- Wer zahlt die Reparaturkosten?
- Wer haftet für den Personenschaden?
- Was ist bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung zu beachten?
Ich übernehme die gesamte Unfallabwicklung für Sie und vertrete Ihre Interessen gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen sowie den Behörden. Durch meine erfahrene Betreuung müssen Sie sich nicht allein durch die bürokratischen Herausforderungen kämpfen.
Services der Kanzlei Rothkopf im Verkehrsrecht
- Prüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden
- Verteidigung gegen Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis
- Unterstützung bei Punkten im Fahreignungsregister
- Begleitung und Beratung bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Abwicklung von Verkehrsunfällen
- Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen
Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug – die Unterschiede
Ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Maßnahmen. Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (ein bis sechs Monate) und bedeutet, dass der Betroffene in dieser Zeit keinerlei Fahrzeuge führen darf – auch solche, die keinen Führerschein erfordern. Der Entzug der Fahrerlaubnis hingegen ist langfristiger und erfolgt, wenn der Fahrer als ungeeignet für den Straßenverkehr eingeschätzt wird, beispielsweise nach einer schweren Verkehrsstraftat oder aufgrund gesundheitlicher Gründe. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist jedoch ein Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinstelle erforderlich.
Beratung und Unterstützung bei verkehrsrechtlichen Fragen
Meine Kanzlei hilft Ihnen nicht nur bei Bußgeldern oder Fahrverboten, sondern bietet auch eine umfassende Beratung bei weiteren verkehrsrechtlichen Fragen:
- Schadensersatz: Ich kläre, wer für die Kosten nach einem Unfall haftet, ob für Kfz-Schäden oder weitere Vermögensschäden.
- Schmerzensgeld: Bei Personenschäden sorge ich dafür, dass Ihnen das Ihnen zustehende Schmerzensgeld zugesprochen wird.
- Abwicklung mit Versicherungen: Ob Haftpflicht, Kasko oder gegnerische Versicherung – ich übernehme die komplette Kommunikation.
Kontaktieren Sie mich für schnelle Hilfe
Verlassen Sie sich auf meine langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und erhalten Sie zuverlässige Beratung und Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht. Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf unter ✆ 02421 10102 oder per E-Mail an info∂kanzlei-rothkopf.de, um einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei willkommen zu heißen und Ihnen in Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit zur Seite zu stehen.